13. Juni 2006

Recht und recht billig

Wenn sich vor Gericht ein Angeklagter weigert, etwas zur Sache auszusagen, dann ist das sein gutes Recht. Denn es kann keiner von ihm verlangen, sich selbst zu belasten. Das tun meist andere umso gründlicher. Im Prozeß gegen Ingolf Roßberg hat das bekanntlich (siehe "SB" der Vorwoche) der mitangeklagte Rainer Sehm bereits getan. Und als dem Dresdner Oberbürgermeister auch noch Staatsanwalt und Richter unmißverständlich zu verstehen gaben, daß sie seine Aussagen in wesentlichen Punkten für unglaubwürdig halten, muß sich Roßberg endgültig ach so unverstanden gefühlt haben. Deshalb schweigt er nun, will nichts mehr sagen. Das ist - siehe oben - nur recht und billig. Was aber nicht heißt, daß es richtig ist. Es ist viel eher eine recht billige Masche. Denn was will Ingolf Roßberg damit beweisen? Seine Unschuld doch ganz bestimmt nicht. Hans-Georg Prause
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