13. Juni 2006
Recht und recht billig
Wenn sich vor Gericht ein Angeklagter weigert, etwas zur Sache
auszusagen, dann ist das sein gutes Recht. Denn es kann keiner von
ihm verlangen, sich selbst zu belasten. Das tun meist andere umso
gründlicher. Im Prozeß gegen Ingolf Roßberg hat das bekanntlich
(siehe "SB" der Vorwoche) der mitangeklagte Rainer Sehm bereits
getan. Und als dem Dresdner Oberbürgermeister auch noch
Staatsanwalt und Richter unmißverständlich zu verstehen gaben, daß
sie seine Aussagen in wesentlichen Punkten für unglaubwürdig
halten, muß sich Roßberg endgültig ach so unverstanden gefühlt
haben. Deshalb schweigt er nun, will nichts mehr sagen. Das ist -
siehe oben - nur recht und billig. Was aber nicht heißt, daß es
richtig ist. Es ist viel eher eine recht billige Masche. Denn was
will Ingolf Roßberg damit beweisen? Seine Unschuld doch ganz
bestimmt nicht. Hans-Georg Prause