29. November 2006

Kein Rücktritt von Roßberg

Dresden. Das Urteil gegen den suspendierten Oberbürgermeister Ingolf Roßberg liegt jetzt schriftlich vor. Er wurde wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er und sein Anwalt haben einen Monat Zeit, die Gründe für eine bereits beantragte Revision schriftlich darzulegen. Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Revision zugelassen wird. Mit der Entscheidung ist im Frühjahr 2007 zu rechnen. Zwischenzeitlich hatten die Grünen einen Antrag auf Abwahl in den Stadtrat eingebracht, scheiterten damit aber deutlich. André Schollbach (PDS) kritisierte sie, daß es ihnen an menschlichem Anstand fehlte, und Christoph Hille (Bürgerfraktion) verwies auf die komplizierte Rechtslage sowie die Kosten von mindestens 300 000 Euro für den Bürgerentscheid. Jürgen Felgner (FDP) sieht Chancen für einen Freispruch Roßbergs in der zweiten Instanz. Eine knappe Mehrheit bekam ein Gegenvorschlag der CDU-Fraktion, Ingolf Roßberg zum Rücktritt aufzufordern. Damit solle weiterer Schaden von der Stadt abgewendet werden. Der seit Monaten suspendierte OB äußerte sich jedoch dazu noch nicht. Er wolle diesen Vorgang erst schriftlich auf seinem Schreibtisch haben.

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Foto: Dresdens suspendierter OB Ingolf Roßberg.

Foto: ddbd

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