20. Juni 2006

Alles nur Taktik des Angeklagten?

Die dritte Prozeßwoche gegen Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und den ehemaligen Flutkoordinator Rainer Sehm vor dem Landgericht Dresden sollte am Montag mit der Vernehmung von fünf Zeugen beginnen. Doch es kam wieder einmal alles anders. Der angeklagte Oberbürgermeister erschien mit zwei Anwälten zum Termin. Der bisherige Verteidiger Stefan Heinemann erklärte zunächst, sein Mandat niederzulegen, weil zu dem Angeklagten kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe. Das unterstrich auch der Ingolf Roßberg in einer neuerlichen Erklärung. Als neuer Strafverteidiger wurde Peter Manthey präsentiert. Der 40-jährige gilt als Fachmann für Korruptionsdelikte. Manthey stellte den Antrag, das laufende Verfahren für acht Wochen auszusetzen, da er sich zunächst in die 20 Bände der Prozeßakten einlesen müsse. Da dies aber einen völligen Neustart des Verfahrens bedeuten würde, war für Richter Hans Schlüter-Staats die Entscheidung schwer (und bei Redaktionsschluß noch nicht gefallen), ob Heinemann als Pflichtverteidiger bestellt wird. Dann würde man mit einer dreiwöchigen Unterbrechung auskommen und die Verhandlung mit dem bisherigen Stand fortsetzen können. Auf der Hand liegt, daß dieses taktische Geplänkel Roßbergs Versuch ist, sich aus den bisher für ihn äußerst schlecht laufenden Prozeß zu retten. Der von seinem Amt suspendierte OB hatte sich mehrfach in Widersprüche verrannt und mußte sich vom Richter sogar sehr deutlich vorwerfen lassen, er würde lügen. Roßberg war mit der öffentlichen Ansage in den Prozeß gegangen, er würde alle Vorwürfe gegen sich klären und darlegen, daß die Anklage völlig unberechtigt sei und er unschuldig ist. Stattdessen gab er beim letzten Termin vor der Unterbrechung (der Mitangeklagte Sehm war wegen Kreislaufproblemen nicht verhandlungsfähig) zur Überraschung vieler zu Protokoll, gar nichts mehr sagen zu wollen. Offen ist auch noch, wie die Staatskanzlei auf Roßbergs Behauptung reagiert, er hätte auf Anweisung von dort gehandelt. Die Stadtratsfraktion der Grünen hatte bereits kritisiert, daß aus dem Regierungsviertel bislang noch nichts diesbezüglich zu hören war. Wie der Prozeß weitergeht, ob sogar ein Neuanfang, eventuell auch mit einem neuen Richter ansteht, wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen. Sicher ist, daß der vorgesehene Termin 30. Juni für das Urteil nicht gehalten werden kann. Die Suspendierung Roßbergs durch das Regierungspräsidium bis zum 15. August müßte unbefristet verlängert werden. Dazu ist jedoch ein förmliches Disziplinarverfahren nötig. Aber auch in diesem Fall bekommt der OB seine Dienstbezüge in vollem Umfang weiter. (her)

Aktueller Nachtrag: Der Prozess wurde am 20. Juni trotz des Anwalt-Wechsels mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt.

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