17. Januar 2007

Droht Roßberg neues Ungemach?

Dresden. Die Post von der Staatsanwaltschaft, die Ingolf Roßberg vergangene Woche in seinem Briefkasten vorfand, wird ihm einen mächtigen Schrecken versetzt haben. Drei weitere Ermittlungsverfahren, zwei wegen Untreue und eins wegen Falschbeurkundung im Amt wurden gegen ihn eingeleitet. Dabei hofft er, dass der Bundesgerichtshof das Urteil revidiert und er auf seinen OB-Stuhl zurückkehren kann. Die neuen Ermittlungsverfahren werden von Staatsanwalt Kai Müller bearbeitet. Der hatte die Prozesstage gegen Roßberg und den Fluthilfekoordinator Rainer Sehm vom ersten Tag an verfolgt. Sehms Teilgeständnis mit der Aussage, Roßberg hätte Dokumente rückdatiert, um den Datenschützer Thomas Giesen zu täuschen, wäre die "Falschbeurkundung", kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Untreue-Vorwürfe stammen aus dem aus der Stadtkasse bezahlten Auftrag an einen Anwalt, zwei Rathausmitarbeiter zur Aussage vor der Staatsanwaltschaft zu begleiten und die Beauftragung von Roßbergs erstem Anwalt, Klaus Voigt, gleichzeitig die Stadt im Verfahren gegen Simone Heine, Ex-Geschäftspartnerin Sehms, zu vertreten. Noch wird alles als Anfangsverdacht bezeichnet. Der weitere Verlauf ist vom Urteil des Bundesgerichtshofes, das im Mai erwartet wird, abhängig. Sollte das Strafmaß von 14 Monaten bestätigt werden, könnten die neuen Vorwürfe im Sande verlaufen. Wird das Urteil revidiert und es fällt unter einem Jahr aus, könnte der OB ins Amt zurückkehren, dann wäre eine neue Anklage zu erwarten. Es kann aber auch der schlimmste Fall für Roßberg eintreten, der Bundesgerichtshof nimmt aufgrund der neuen Ermittlungen die Bewährung zurück. Dann würde der Vollzug eintreten und Ingolf Roßberg muß in Haft.

R.

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