27. Mai 2008

Gericht lehnte den Eilantrag ab

Nun liegen die Akten beim Regierungspräsidium zur Prüfung. Zu deren Dauer konnte RP-Sprecher Holm Felber bislang  nichts sagen. Deshalb gingen die Initiatoren des Bürgerbegehren zum Verwaltungsgericht Dresden und wollten in einem Eilantrag das Begehren am 8. Juni für rechtlich zulässig erklären lassen.

Die 7. Kammer, zuständig für kommunalrechtliche Streitigkeiten, lehnte es jedoch ab. „Die Bürger würden zu einer Abstimmung aufgerufen, ohne dass klar wäre, ob dem Ergebnis überhaupt eine rechtliche Wirkung zukommen kann“, heißt es unter anderem im Deutsch unserer Rechtssprechung in der Begründung. Bei der Stadt sieht man in der Entscheidung ein Indiz dafür, dass deren rechtliche Argumentation zur Unzulässigkeit dieses konkreten Bürgerbegehrens so  falsch nicht sein kann.

Vor der Unesco-Tagung zum „Fall Dresden“ im Juli wird es also keinen Bürgerentscheid zum Tunnel geben, und die Spatzen sollen es ja schon in Paris von allen Dächern zwitschern, dass der Welterbetitel für Dresden damit gestrichen wird.

Dieser Tage ging übrigens eine Meldung durch die Medien, dass unsere Stadt auf Rang sechs der deutschen Reise-Städte liege und in den neuen Bundesländern sogar den Platz eins einnimmt. Beim Erstellen dieser Bewertung wurden auch nach den Gründen für den Städte-Besuch gefragt. Die (noch) welterbegeschützten Elbauen hatten keinen Anteil an dem guten Dresdner Ergebnis.

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